Neuer Ergotherapie Tarif 338

Auswirkungen des neuen Ergotherapie Tarif 338 auf den Praxisalltag


Was bedeutet der neue Tarif 338 für die Ergotherapie?

Der Tarifvertrag zwischen EVS / SRK und der Medizinischen Tarifkommission MTK wird per 01.03.2019 erneuert. Mit dem neuen Tarifvertrag wird auch ein neuer Tarif geschaffen: der Tarif 338. Dieser betrifft nur ergotherapeutische Leistungen, die über die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung vergütet werden. Der aktuelle Tarif 325 der Krankenversicherer bleibt weiterhin bestehen. Dadurch müssen Ergotherapie-Praxen ihre Leistungen neu über zwei unterschiedliche Tarifsysteme abrechnen.

 

Wie ist der Tarif 338 strukturiert?

Der neue Tarif 338 besteht aus insgesamt 23 Tarifziffern. Dabei ist zu beachten, dass die 6 Leistungs- und 2 Zuschlagspositionen neu im 5-Minuten-Takt erfasst werden müssen. Der neue Tarif setzt sich wie folgt zusammen:

  • 6 Leistungspositionen für Behandlungsmassnahmen (3101 – 3106)
  • 2 Zuschlagspositionen bei gleichzeitiger Behandlung durch zwei Ergotherapeuten (3121 – 3122)
  • 2 Berichtpositionen für durch den Kostenträger verlangte Berichte (3131 – 3132)
  • 1 Wegentschädigungsposition für die Hin- und Rückreisezeit (3141)
  • 1 Position für ergotherapeutische Hilfsmittel (3201)
  • 3 Positionen für Schienen sowie Schienen- und Polstermaterial (3211 – 3213)
  • 5 Positionen für Tape und Verbandsmaterial (3231; 3241 – 3244)
  • 3 Positionen für die Vermietung von Therapiematerial (3261 – 3263)

 

Welche Änderungen bringt der Tarif 338 mit sich?

  • Mit der Einführung des Tarifs 338 tritt ein neues Verordnungsformular in Kraft, das von allen Krankenkassen und den Sozialversicherungen akzeptiert wird.
  • Die erste Behandlungsserie bei der UV/IV erfolgt ohne Kostengutsprache. Daher wird die Arztverordnung gemeinsam mit der Rechnung erst am Ende der Behandlungsserie eingereicht.
  • Schriftliche Berichte werden nur noch auf Verlangen der Versicherungen vergütet.
  • Für Domizilbehandlungen werden keine Kilometerkosten mehr verrechnet. Stattdessen kann über die Wegzeitentschädigung die Reisezeit (ÖV, Velo, zu Fuss) erfasst werden. Die Berechnung der Reisezeit muss über www.search.ch erfolgen.
  • Für die Qualitätsicherung (GAS-Projekt) müssen weiterhin 5 Fälle eingereicht werden. Diese können sich neu aus Behandlungen der KV, UV oder IV zusammensetzen.

 

Wie erfolgt die Umstellung auf den Tarif 338?

Damit ein reibungsloser Übergang von der alten auf die neue Tarifstruktur möglich ist, müssen Ergotherapeuten sämtliche Behandlungen per 28. Februar 2019 nach altem Tarif abrechnen und den Kostenträgern in Rechnung stellen. Für die Fortsetzung der Behandlungsserie nach Tarif 338 ab dem 1. März 2019 braucht es weder eine neue Verordnung, noch eine neue Kostengutsprache.

 

Müssen ergotherapeutische Leistungen nun elektronisch abgerechnet werden?

Nein, die elektronische Leistungsabrechnung ist nicht Pflicht. Kostengutsprachen und Rechnungen können den Kostenträgern nach wie vor per Post übermittelt werden. Es ist aber absehbar, dass die Versicherer in ein paar Jahren die elektronische Leistungsabrechnung einführen.


Wie macht sich eine Ergotherapiepraxis fit für die Zukunft?

Aktuell zeichnen sich drei wichtige Trends ab, die den Arbeitsalltag von Ergotherapeuten in Zukunft immer stärker beeinflussen werden:

1.    Zunehmende Regulierungsdichte: Mit der Einführung eines Zwei-Tarife-Systems wird dieser Trend in der Ergotherapie ab dem 1. März 2019 bereits Tatsache.

2.    Digitalisierungsdruck: Durch die geplante Einführung der elektronischen Leistungsabrechnung ist die Ergotherapie in einigen Jahren auch davon betroffen.

3.    Schutz der Patientendaten: z.Z. gibt es vom Gesetzgeber noch keine verbindlichen Vorgaben. Aber auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis Ergotherapeuten sensible Patientendaten besonders schützen müssen.

Um den kommenden Entwicklungen in der Ergotherapie gerecht zu werden, lohnt sich der Wechsel auf eine professionelle Administrationssoftware. Die gewählte Softwarelösung sollte den obigen Ansprüchen genügen und nebenbei noch den praxiseigenen Anforderungen entsprechen. Wer auf der sicheren Seite stehen will, entscheidet sich für eine Web-Lösung, die in der Cloud betrieben wird. Eine moderne Softwarearchitektur, die orts- und geräteunabhängige Softwarenutzung, hohe Sicherheitsstandards und ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis sind dadurch garantiert. Zudem muss man sich nicht mit Softwareupdates und -wartung herumschlagen, denn diese Kosten sind im Preis inbegriffen.